Corona Informationen für Eltern mit Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen
Kranke Kinder und Jugendliche gehören nicht in Kita und Schule. Bei einem oder mehreren dieser Symptome bleibt Ihr Kind zu Hause.
Sehr geehrte Eltern,
kranke Kinder und Jugendliche gehören nicht in Kita und Schule.
Bei einem oder mehreren dieser Symptome bleibt Ihr Kind zu Hause:
- Fieber (morgens mindestens 38 °C Körpertemperatur)
- Fieber und schwere Atemwegssymptomatik (z.B. starker Husten)
- grippeähnliche Symptome (z.B. Gliederschmerzen, Schu?ttelfrost, unu?bliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit)
- plötzlich aufgetretener anhaltender Husten
- Halsschmerzen
- Durchfall und Erbrechen
Es ist zu empfehlen, dass Sie in einer solchen Situation mit dem Kinderarzt Kontakt aufnehmen.
Mit folgenden Symptomen darf Ihr Kind die Einrichtung besuchen:
- eine laufende Nase
- ein einfacher Schnupfen, wenn sich das Kind ansonsten wohl fu?hlt,
- Niesen/Husten aufgrund von Heuschnupfen o. einer Pollenallergie.
- Gelegentliches Husten, wenn das Kind ansonsten gesund ist.
Kinder mit diesen einfachen Erkältungsbeschwerden du?rfen und sollen am Unterricht teilnehmen bzw. in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Bei Kindern verläuft eine Corona-Infektion häufig symptomarm, z.B. wie ein einfacher Schnupfen. Darum werden zur Pandemiebekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Bremerhaven Schnelltests verwendet, um Virusträger zu identifizieren und freilaufende Infektionsketten zu unterbrechen. Das Ziel ist, eine unbemerkte „Durchseuchung" der Kindertageseinrichtungen und Schulen zu verhindern.
Die Testungen werden rotierend an den Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtung, Kinderhorte und Schulen) in Bremerhaven durchgefu?hrt. Dabei wird anhand eines Nasen-Rachen-Abstriches ein Corona-Test durchgefu?hrt.
Bitte fu?llen Sie die nachstehende Einverständniserklärung aus und unterstu?tzen Sie so die Pandemiebekämpfung in der StadtBremerhaven. Ihnen entstehen keine Kosten. Die Stadt Bremerhaven fu?hrt diese Maßnahme im Rahmen der Pandemiebekämpfung durch, um die Sicherheit in den Gemeinschaftseinrichtungen zu erhöhen.
Sollte in der Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind besucht (Kindertageseinrichtung, Kinderhorte oder Schule), ein Covid19-Fall auftreten, sind die nachfolgenden Informationen zu beachten:
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit der/dem Erkrankten auf und veranlasst alle weiteren Schritte. Wenn sie von der Kindertageseinrichtung/Schule in eine vorläufige Quarantäne geschickt werden, warten Sie bitte zuhause auf den Anruf des Gesundheitsamtes. Der Anruf erfolgt in der Regel am selben Tag, in Ausnahmefällen auch später. Durch das Gesundheitsamt erfolgt dann eine Zuordnung der Kontaktpersonen in zwei Kategorien.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 (,,sehr enger Kontakt")
Den Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird eine (aktuell vierzehntägige) häusliche Quarantäne angeordnet. Diese Quarantäne wird in der Regel
mu?ndlich vom Gesundheitsamt, und_ im Nachgang schriftlich Vom Bu?rger- und Ordnungsamt angeordnet. Die Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden, soweit möglich, täglich vom Gesundheitsamt angerufen und Fragen werden individuell beantwortet. Das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen.
Treten innerhalb von 14 Tagen Symptome auf (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Schnupfen, Geschmacksverlust. .. ) informieren Sie bitte das Gesundheitsamt und kontaktieren Sie ggf. den Hausarzt.
Kontaktpersonen der Kategorie 2 (,,geringer Kontakt")
Fu?r die Kontaktpersonen der Kategorie 2 gelten keine besonderen Anforderungen. Die Kindertagesstätte/Schule kann wieder besucht werden. Treten innerhalb von 14 Tagen Symptome auf (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Schnupfen, Geschmacksverlust. .. ) informieren Sie bitte das Gesundheitsamt und kontaktieren Sie ggf. den Hausarzt.
Wichtig: "Kontaktpersonen einer Kontaktperson" (kein direkter Kontakt zum Erkrankten) unterliegen keinen gesonderten Anforderungen. Diese Personen (zum Beispiel Eltern/Geschwister einer Kontaktperson der Kategorie 1) können ohne Einschränkungen am täglichen Leben teilnehmen, wenn sie selbst kein Kontakt zum erkrankten hatten. Für diese Personen, die im selben Haushalt wie die Kontaktperson der Kategorie 1 wohnen, gilt keine Quarantäne. Also keine Einschränkungen der beruflichen oder privaten Aktivitäten.
Fu?r Ru?ckfragen erreichen Sie die Telefonzentrale des Gesundheitsamtes unter 0471-590 2281.
Mit freundlichen Gru?ßen
Ltd. med. Direktor R. Möckel (Amtsarzt)
Leiter Gesundheitsamt Bremerhaven
Leiter Amtsstelle 53C Corona-Koordinierung