Maskenpflicht an der Grundschule Stella Maris

Ein Betreten der Schule ohne MNS und ohne Attest ist nicht gestattet. Sollten Sie für den morgigen (10.12.2020) Schulstart kein Attest vorlegen können, darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

Liebe Eltern der Grundschule Stella Maris,

wie schon im letzten Elternbrief erwähnt, besteht ab Donnerstag, den 10.12.2020 eine Maskenpflicht, um zukünftig ein eventuelles Infektionsgeschehen in der Grundschule Stella Maris zu minimieren.

Bei Vorlage eines aktuellen Attests ist Ihr Kind vom Tragen des MNS befreit, muss sich aber an folgende Regeln halten:

  • Vor Schulbeginn stellt sich Ihr Kind am Seiteneingang zum Werkraum an der Markierung auf, so dass ein Abstand von 1,5 m gewährleistet wird.
  • Eine Lehrkraft holt die Kinder um 08:00 Uhr von dort ab und bringt diese in den jeweiligen Klassenraum.
  • Auf dem Schulhof achtet Ihr Kind auf den nötigen Abstand von 1,5 m zu anderen Kindern.

Ein Betreten der Schule ohne MNS und ohne Attest ist nicht gestattet. Sollten Sie für den morgigen Schulstart kein Attest vorlegen können, darf Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Schule verfolgt weiterhin einen Hygieneplan, an den sich alle halten müssen. Sollten diese Regeln von Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten werden, so werden im ersten Schritt Verwarnungen ausgesprochen. Bei wiederholtem Vergehen muss der besagte Schüler/die besagte Schülerin abgeholt werden. Zusätzlich findet ein Gespräch mit der Schulleitung, der Klassenleitung, der Schulsozialarbeiterin und dem betreffenden Elternteil statt.

Diese Maßnahme ist dringend nötig, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Huisgen, Schulleiter