Selbsttests und Maskenpflicht
Für die Selbsttests zuhause nehmen Sie bitte das Schreiben des Magistrats sowie die Gebrauchsanleitung des Tests zur Kenntnis.
Füllen Sie den Nachweis über den häuslichen Selbsttest aus und geben ihn Ihrem Kind mit zur Schule.
Soll Ihr Kind aus medizinischen Gründen keine Maske tragen, benötigen wir in den nächsten Tagen ein Attest mit konkreter Diagnose - "aus med. Gründen" reicht nicht aus. Wenn Sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, sollte das kein Problem sein.