Testpflicht ab dem 19.04.2021

Ab dem 19.04.2021 gilt zweimal wöchentlich eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeitenden, der in der Schule durchgeführt und dokumentiert wird. Ohne negatives Testergebnis gilt für alle Personen (Eltern, Besucher usw.) ein Zutrittsverbot für das ganze Schulgelände.

Wer nicht am Test teilnimmt, muss in den Distanzunterricht nach Hause. Zu den Tests nehmen Sie bitte das Schreiben des Magistrats zur Kenntnis. Außerdem benötigen wir eine Einverständniserklärung, die Sie bis zum 16.04.2021 an die Schule zurückgeben müssen.

Für Kinder im Distanzunterricht können Sie am Montag und Freitag jeweils von 7.30 - 10.30 Uhr Material in Empfang nehmen. Dazu klingeln Sie bitte und warten vor dem Haupteingang, bis Frau Hildebrandt zu Ihnen kommt.